Impfungen sind mit Risiken verbunden über die in der Regel nicht entsprechend aufgeklärt wird. Rechtlich gesehen bedarf es der mündigen Einwilligung zu einer Impfung, handelt es sich doch um Körperverletzung. Zunehmend mehr Eltern fragen kritisch ob es tatsächlich angemessen und sinnvoll ist die Sprösslinge schon im zarten Alter von 3 Monaten durchzuimpfen.
Der Gesundheitsminister Jens Spahn hat nun in den vergangenen Monaten einen Gesetzentwurf vorangebracht der eine Zwangsimpfung für Masern vorsieht. Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ konstatiert dazu folgendes:
Wir, die Ärzte für individuelle Impfentscheidung, haben uns diesen Gesetzentwurf genau angesehen und stellen fest: Er ignoriert die Faktenlage. „Das Gesundheitsministerium verknüpft hier falsche Behauptungen zu einer nachweislich falschen Schlussfolgerung“, erklärt der Münchner Kinder- und Jugendarzt Dr. Steffen Rabe, Sprecher des Ärzte-Verbandes. „Es gibt keinerlei Evidenz dafür, dass eine Impfpflicht geeignet ist, die Durchimpfungsraten nachhaltig zu erhöhen.“
Dieses „Masernschutzgesetz“ stellt überdies einen Eingriff in zentrale Grundrechte dar (Recht auf körperliche Unversehrtheit, Elternrecht auf Pflege und Erziehung der Kinder). Angesichts der schon jetzt auf freiwilliger Basis erreichten Ergebnisse mit hohen und in den vergangenen Jahren stets weiter steigenden Durchimpfungsraten ist dieser Eingriff überflüssig und unangemessen.
Der Verein „Ärzte für individuelle Impfentscheidung e.V.“ hält die Einführung einer Impfpflicht deshalb für den falschen Weg und setzt stattdessen auf Maßnahmen, die das Vertrauen der Bevölkerung in Impfungen stärken. In dieser Hinsicht sind längst noch nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft. Für mehr Informationen lesen Sie hier weiter: https://www.individuelle-impfentscheidung.de
Zu diesem Thema empfehle ich Ihnen außerdem einen Besuch auf der Webseite :
https://www.impfkritik.de/-einfuehrung-ins-thema/index.html
und ein Interview mit dem homöopathischen Arzt Dr. Graf: